AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns von unseren Kunden erteilten Angaben und uns von unseren Kunden überlassenen Unterlagen zugrunde. Aus diesem Grunde kann für diese Angaben und Unterlagen keine Gewähr übernommen werden. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Unsere Angebote, Mitteilungen, Pläne, Gutachten und sonstigen Unterlagen sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder überlassen noch zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag des Dritten mit unserem Kunden zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Dies gilt auch für Gesellschaften, an denen der Empfänger ganz oder teilweise beteiligt ist.

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt oder anderweitig angeboten worden, so ist der Empfänger verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von zehn Tagen, mitzuteilen und nachzuweisen, spätestens jedoch vor Beginn der ersten Besichtigung. Danach ist der Einwand der Vorkenntnis ausgeschlossen und die Provision vom Empfänger zu bezahlen.

3. Provisionsanspruch

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder ein seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der zwischen dem Empfänger und unserem Kunden abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der zwischen dem Empfänger und unserem Kunden geschlossene Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer aus der ursprünglich zwischen dem Empfänger und unserem Kunden vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, etc.).

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten zwischen dem Empfänger und unserem Kunden geschlossenen und von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Empfänger und unserem Kunden zustande kommen.

4. Provisionssätze

Die nachstehend angeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages vom Empfänger zu bezahlen:

a)    Kauf

Bei An- und Verkauf von Grundbesitz hat der Käufer 3,57 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer des vereinbarten Kaufpreises nebst aller damit in Verbindung stehender Nebenleistungen zu bezahlen.

b)    Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten hat der Erbbaurechtserwerber 3,57 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von dem auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins zu bezahlen.

c)    An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten hat der An- und Vorkaufsberechtigte 1,19 % inklusiver gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks zu bezahlen. Übt der An- und Vorkaufsberechtigte zu einem späteren Zeitpunkt das An- oder Vorkaufsrecht aus, ist dieser zur Zahlung einer weiteren Provision in Höhe von 2,38 % inklusiver gesetzlicher Mehrwertsteuer verpflichtet.

5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbarkeit des Rechts

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Dem Vertrag liegt ausschließlich deutsches Recht zugrunde.